Anwalt für Mietrecht in Groß-Gerau

Gekündigt? Reparaturen? Mietminderung? Mieterhöhung?

Die Heizung funktioniert schon seit dem Einzug nicht? Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet? Oder soll die Miete erhöht werden? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Mietrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Groß-Gerau zu geben.

Das Thema Wohnen ist emotional, da es um einen persönlichen Rückzugsort geht – und nicht selten eskalieren kleine Problemfelder zu großen Rechtsstreitigkeiten. Denn oft sind die Sachverhalte nicht ganz so klar, wie die Betroffenen es empfinden. Deshalb: Kontaktieren Sie schnell einen kompetenten Rechtsanwalt als Ihren Partner einer Kanzlei in Groß-Gerau mit dem Rechtsgebiet Mietrecht, um große und teure Verfahren zu vermeiden!

Auch wenn man sich im Recht fühlt: Nicht alle Urteile sind eindeutig und das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblichen Änderungen unterworfen ist. Egal, ob Sie eine Wohnung gemietet haben oder selbst Eigentümer sind, ist es oft wichtig, sich juristisch Rat durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht der Anwaltskanzlei in Groß-Gerau zu holen.

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Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin mit einem kompetenten Ansprechpartner und sparen Sie sich unnötige hohe Kosten!

Sie haben eine Wohnung gemietet oder sind selbst Eigentümer? Ich vertrete Sie als langjähriger Anwalt für Mietrecht einer Kanzlei in Groß-Gerau vor allem Mieter, aber auch Vermieter und Makler. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Mietrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Groß-Gerau eine umfassende Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten.

Als Rechtsanwalt mit dem Rechtsgebiet Mietrecht unterstütze ich Sie als Partner bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, berate bei laufenden Mietverhältnissen (z. B. bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen), Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Lassen Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in Groß-Gerau beraten – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind!

Sie haben ein Problem mit Ihrem Vermieter?

Ganz schnell merkt man als Mieter, wenn einem die Wohnung, das Haus oder die Büroräume nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Die Heizung leckt, die Abluftanlage funktioniert nicht – in diesem Fall haben Sie das Recht, bestehende Mängel ordnungsgemäß zu rügen und eventuell einen Teil der Miete als Mietminderung zurückzuhalten. Aber hier lauern Fallen: Wird beispielsweise zu viel zurückgehalten, kann dies zu einem Mietrückstand führen, der sogar eine Kündigung zur Folge haben kann. Rufen Sie also im Zweifel Ihren Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in Groß-Gerau an.

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Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Groß-Gerau unterstützt Sie als Mieter bei

  • der Überprüfung von Mietverträgen und deren Zusatzvereinbarungen
  • einer Mietminderung und der Abwehr von Mieterhöhungen
  • dem Kampf gegen Mietmängel
  • der Durchsetzung eines Vorkaufsrechts bei der Veräußerung der Mietwohnung
  • der Rückerstattung einer Mietkaution
  • der Inspektion der Nebenkostenabrechnungen
  • Schadenersatzansprüchen
  • unberechtigten Kündigungen
  • Fragen rund um die Themen Renovierung und Schönheitsreparaturen

Als Ihr kompetenter Anwalt aus der Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht in Groß-Gerau beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie umfassend! Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine erfolgreiche außergerichtliche Lösung anstreben.

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Themen im Mietrecht

Abmahnung

Wussten Sie, dass es genau wie im Job eine Abmahnung geben kann? Und genauso ernst sollte man sie nehmen, da beispielsweise aus einer Abmahnung vom Vermieter eine fristlose Kündigung der Wohnung entstehen kann. Damit es dazu gar nicht erst kommt, unterstütze ich Sie im Falle einer Abmahnung als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht einer Kanzlei in Groß-Gerau sehr gerne. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Anwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht einer Kanzlei in Groß-Gerau zu beauftragen.

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Eine Abmahnung dient dazu, den Mieter aufzufordern, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Mit einer Abmahnung rügt ein Vermieter das vertragswidrige Verhalten eines Mieters oder weist ihn darauf hin, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Nehmen Sie sich sofort einen Rechtsanwalt für Mietrecht, wenn Sie der Überzeugung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist. Eine Anwaltskanzlei in Groß-Gerau mit den Schwerpunkten Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist der kompetente Partner an Ihrer Seite. Erfahren Sie mehr bei einer telefonischen Ersteinschätzung durch Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht.

Betriebskosten

Eigentümern und Bewohnern von Wohnungen entstehen jeden Monat Kosten durch den Besitz der Wohnung: die Betriebskosten oder Nebenkosten. Der Wohnungsbesitzer muss für diese Kosten nicht alleine aufkommen, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt. Dann können einige Betriebskosten auch auf den Mieter umgelegt werden. Aber nicht alle Umlagen sind rechtens! Ein Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht kann hier weiterhelfen.

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Für die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter muss als Basis eine wirksame vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter vorliegen. Dabei muss sie hinreichend bestimmt und konkret sein. Als Ihr Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht einer Kanzlei in Groß-Gerau prüfe ich genau Ihren Mietvertrag, um zu viel berechnete Betriebskosten aufzuspüren und neuberechnen zu lassen.

Eigenbedarfskündigung

Wann darf ein Eigentümer Eigenbedarf anmelden? Kann man Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs einreichen? Und welche Fristen gelten? Das Recht ist für Mieter in Deutschland sehr stark, aber auch hier gibt es Besonderheiten, die sie kennen sollten.

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Für einen Vermieter gestaltet sich die Kündigung eines Mietvertrags schwierig, denn er muss dem Mieter schriftlich begründen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der Mietvereinbarung hat. Der Vermieter darf beispielsweise einem Mieter kündigen, wenn er die Räumlichkeiten tatsächlich für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte und Eigenbedarf anmeldet. Ob Ihnen in einem solchen Fall eventuell eine Abfindung zusteht, kann Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Groß-Gerau für Sie unkompliziert herausfinden.

Erleichterte Kündigung

Nicht immer benötigt ein Vermieter ein berechtigtes Interesse, um einem Mieter zu kündigen. Wann das der Fall ist?

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Ein Vermieter kann auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses ein Mietverhältnis kündigen, wenn es sich um ein Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt, in dem der Vermieter auch selbst wohnt. Dafür benötigt er keine Kündigungsgründe, wobei sich jedoch die Kündigungsfrist um drei Monate verlängert.

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Immobilienrecht

Ein Anwalt für Immobilienrecht ist immer dann gefragt, wenn es um rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf bei der vertraglichen Gestaltung oder der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich Immobilien und Wohnungseigentum geht. Und: Im Immobilienrecht geht es meistens um hohe Werte.

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Rechtsfragen im Immobilienrecht sind häufig sehr komplex und von erheblicher finanzieller Tragweite. Mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung beraten wir Sie umfassend zum Allgemeinen Immobilienrecht, Maklerrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, zum Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, zur Vertragsgestaltung, Werkverträgen, Mängeln, Forderungen aus Leistungen und Honoraren und zu Erbengemeinschaften.

Kündigung

Als Mieter kann man ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis seiner Wohnung oder seines Hauses kündigen. Beim Vermieter sieht das schon anders aus. Er darf seinen Mietern nicht ohne Grund eine Kündigung aussprechen.

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Der Vermieter muss im Gegensatz zum Mieter bei einer ordentlichen Kündigung berechtigte Gründe vortragen. Liegt ein wichtiger Grund vor, können beide Seiten das Mietverhältnis ohne Einhaltung von vorgeschriebenen Kündigungsfristen sofort kündigen. Als Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Groß-Gerauer Anwaltskanzlei kann ich Ihnen weiterhelfen, wenn es um Kündigungsgründe geht.

Kündigungsfristen

Kennen Sie die Kündigungsfrist, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten? Und kommt man auch früher aus einem Mietvertrag?

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Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung für Mieter und Vermieter drei Monate. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich hingegen nach fünf bzw. nach acht Jahren seit dem Einzug des Mieters um jeweils drei Monate. Für den Mieter besteht also ein besonderer Schutz – seine Frist beträgt unabhängig von der Mietdauer immer drei Monate.

Mietkaution

Die Mietkaution wird zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Sie sichert diesen gegenüber Mietschäden ab. Sie darf jedoch maximal drei Nettokaltmieten betragen und wird nicht automatisch sofort bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt.

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Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution, z.B. die Barkaution, die Bankbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung.

Sie ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für künftige Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung und für Nachforderungen von Betriebskostenabrechnungen. Dem Vermieter steht eine angemessene Frist von bis zu 12 Monaten zu, um genau zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen gegenüber möglicherweise noch bestehen. Sollte Ihnen die Mietkaution nach Mietende nicht ausgezahlt werden, bin ich Ihr Ansprechpartner als kompetenter Anwalt für Mietrecht. Rufen Sie meine Rechtsanwaltskanzlei in Groß-Gerau an und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung.

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Mietmängel

Der Vermieter muss dem Mieter eine dauerhaft mangelfreie Mietsache zur Verfügung stellen. Erfüllt der Vermieter diese Pflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur schlecht, kann der Mieter von ihm die Beseitigung der Mängel verlangen. Wann aber kann die Miete gemindert werden?

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Ist der Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt, sieht das Mietrecht für den Mieter Rechte und für den Vermieter Pflichten vor. Der Mieter kann eine Mietminderung geltend machen und hat den Anspruch auf Beseitigung des Mietmangels. Geschieht dies nicht, hat er das Recht auf Selbstabhilfe und Kostenerstattung, Schadensersatzansprüche oder fristlose Kündigung. Sollten Sie unsicher sein, was Sie unternehmen können, wenden Sie ich an Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht aus meiner Groß-Gerauer Kanzlei und lassen Sie sich beraten.

Mietminderung

Hat eine Mietsache nach Überlassung der Immobilie einen Mangel, kann der Mieter die Miete mindern. Dieser Mangel muss die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität beeinträchtigt.

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Der Mieter muss zunächst dem Vermieter gegenüber den Mangel anzeigen und ihn zur Nachbesserung auffordern. Ist dieses geschehen, darf er die Miete mindern. Über die Höhe sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht, Ihrer Anwaltskanzlei in Groß-Gerau sprechen.

Mietrecht

Mietrecht Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Aber das Mietrecht ist komplex und oft wird Streit zwischen Mieter und Vermieter erst vor Gericht entschieden.

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Das deutsche Mietrecht ist extrem umfassend und sieht zahlreiche Besonderheiten vor. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich also gründlich informieren, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen und sich mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht kompetente Hilfe an ihre Seite stellen.

Mietverhältnis

Das Mietverhältnis ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der auf Gebrauchsüberlassung gegen ein Entgelt, also der Miete, gerichtet ist.

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Ein Mietverhältnis gründet sich in den allermeisten Fällen auf einen Mietvertrag, der jedoch nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss. Grundsätzlich bestehen für beide Vertragsparteien, also für Vermieter und Mieter, diverse Pflichten.

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Mietvertrag

Mietverträge enthalten Formularklauseln, welche die gesetzlichen Regelungen modifizieren.

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In der Praxis werden oft Klauseln verwendet, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und daher unwirksam sind. Es ist also durchaus für Mieter und auch für Vermieter sinnvoll, sich hinsichtlich der Wirksamkeit der vertraglichen Bestimmungen, die man unterschreiben soll, anwaltlich beraten zu lassen. Fragen Sie einen ortsansässigen Rechtsanwalt in Groß-Gerau.

Räumungsklage

Sie haben Ihrem Mieter gekündigt und er zieht nicht aus? Dann ist der nächste Schritt eine Räumungsklage.

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Denn räumt der Mieter nach einer (fristlosen) Kündigung und einer Frist zur Räumung nicht die Wohnung, bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage als das letzte Mittel, mit der er den Auszug durchsetzen kann. Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Groß-Gerau hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Ihren Anwalt für einen telefonischen Erstkontakt an.

Renovierung

Jeder Vermieter ist verpflichtet, den Wohnungszustand zu erhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Mieter in der Pflicht ist, Reparaturen vorzunehmen. Was gehört dazu?

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Bestimmte Schönheitsreparaturen, die durch die normale Abnutzung der Wohnung notwendig werden, können auf den Mieter übertragen werden. Was dazu gehört, muss jedoch ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein. Ob diese Regelungen in Ihrem Fall korrekt sind, kann ein Anwalt für Mietrecht für Sie prüfen.

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind nach § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Aber müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist vom Mieter durchgeführt werden?

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Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass feste Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam sind – die Durchführung hängt immer vom Einzelfall ab. Dabei ist ausschlaggebend, wie der tatsächliche Zustand des Mietobjektes, die Dauer des Mietverhältnisses und der Umfang der auszuführenden Arbeiten ist.

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Untervermietung

Grundsätzlich können Mieter die bewohnten Räumlichkeiten an Dritte untervermieten, wenn dies nicht im Mietvertrag ausgeschlossen wurde. Aber ohne Zustimmung ist es nicht erlaubt.

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Der Mieter muss vom Vermieter die Genehmigung einholen, die der Vermieter jedoch nur aus wichtigen Gründen ablehnen kann. Sollte Ihnen eine Untermiete verwehrt werden, setzt Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht aus Groß-Gerau Ihre Rechte für Sie durch.

Vermieterrecht

Auch Vermieter haben Rechte! So diese das Recht auf Zahlung der Miete nach § 535 Abs. 2 BGB und dass die Mieträume in einem ordnungsgemäßen Zustand vom Mieter erhalten werden. Leider wird beides oft nicht eingehalten.

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Sollte Sie als Mieter gegen diese Rechte verstoßen, kann sich der Vermieter wehren: mit einer Abmahnung und bei großen Pflichtverstößen sogar mit einer fristlosen Kündigung. Ich als Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in Groß-Gerau vertritt sowohl Sie als Mieter, als auch Sie als Vermieter mit kompetenter Erfahrung.

Häufige Fragen

Für wen darf Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Bei der Eigenbedarfskündigung muss ein Vermieter genau darlegen, wer in die Wohnung einziehen soll und, warum genau diese Person die Wohnung benötigt. Eigenbedarf kann der Vermieter die Wohnung für sich selbst, für enge Familienangehörige oder ein Haushaltsmitglied anmelden.

Jeder Mieter hat Anspruch auf eine Mietminderung, wenn die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt ist. Damit der Mieter im nächsten Schritt die Mietminderung beanspruchen kann, muss man bei seinem Vermieter eine Mängelanzeige einreichen.

Mietrückstand kann schneller zur fristlosen Kündigung führen, als einem lieb ist. Wird zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlt, hat der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung mit einer darauf anschließenden Räumungsklage.

Grundsätzlich sind Mieterhöhungen rechtens. Der Vermieter muss jedoch einiges beachten, damit eine Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach dem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Sie darf allerdings innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein.

Das Mietrecht schützt den Mieter grundsätzlich vor einer willkürlichen Kündigung des Mietvertrags. Ein Vermieter kann die Wohnung nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Der am häufigsten genannte berechtigte Kündigungsgrund, ist Eigenbedarf. Das bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte oder ein enger Familienangehöriger oder ein Haushaltsmitglied des Vermieters die Wohnung übernehmen soll. Die Gründe sind sehr eng gefasst und sollten im Zweifelsfall immer von einem Anwalt überprüft werden. Denn der Mieter hat das Recht, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.

Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter kann nur erfolgen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrages hat. Die Gründe dafür muss er dem Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen. Unser Mietrecht sieht zusätzlich vor, dass ein Vermieter verpflichtet ist, den Mieter bei der Kündigung auf dessen Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Wenn der Auszug aus der Wohnung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt, sind die Chancen hoch, dass er in der Wohnung bleiben kann.

Jedes Urteil, das einen konkreten Prozentsatz für Mietminderung nennt, ist eine Einzelfallentscheidung – es kommt also immer auf die konkrete Beeinträchtigung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht in Groß-Gerau, um gemeinsam mit ihm die Mietminderung zu berechnen.

Dirk Hilbrecht, Rechtsanwalt in Groß-Gerau
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